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   BFH, 08.01.2007 - X S 22/06 (PKH)   

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https://dejure.org/2007,22242
BFH, 08.01.2007 - X S 22/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,22242)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2007 - X S 22/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,22242)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - X S 22/06 (PKH) (https://dejure.org/2007,22242)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.09.2005 - X S 15/05

    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - X S 22/06
    Auch bedurfte es keiner Belehrung des Antragstellers über das formale Erfordernis des § 117 Abs. 2 ZPO (Senatsbeschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249).
  • BFH, 18.01.2006 - XI B 135/05

    AdV: keine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - X S 22/06
    Auch kann die Entscheidung des FG, die Beschwerde nicht zuzulassen, nicht mit der Beschwerde angefochten werden (BFH-Beschluss vom 18. Januar 2006 XI B 135/05, BFH/NV 2006, 959).
  • BFH, 13.04.2006 - X S 7/06

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BFH, 08.01.2007 - X S 22/06
    Dabei kein offenbleiben, ob sich die fehlende Erfolgsaussicht bereits daraus ergibt, dass der Antragsteller seine gegen die ablehnende AdV-Entscheidung gerichtete Beschwerde nicht durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft i.S. des § 62a FGO erhoben hat (zum Vertretungszwang vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 129 Rz 3; zur Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung dieses Erfordernisses vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2006 X S 7/06 (PKH), juris).
  • BFH, 02.04.2014 - XI S 5/14

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Antrag auf Bewilligung von

    Da dem Antragsteller keine PKH zu bewilligen ist, kommt auch eine Anordnung, ihm gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 121 Abs. 1 ZPO einen Rechtsanwalt seiner Wahl oder gemäß § 142 Abs. 2 FGO einen Steuerberater beizuordnen, nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Januar 2007 X S 22/06 (PKH), juris).
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